Kosten und Kostenplan bei unerfülltem Kinderwunsch
Die Kinderwunschbehandlung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschußt. Voraussetzungen gemäß den Richtlinien über Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung hierfür sind:
1. | das Paar ist verheiratet ist | |
2. | beide Partner sind mindestens 25 Jahre alt | |
3. | die Frau hat das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet | |
4. | der Mann hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Der Eigenanteil der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) Vorgabe beträgt durchschnittlich
1. | bei einer Insemination ohne Hormonstimulation: | 87,64 € |
2. | bei einer Insemination mit Hormonstimulation: | 110,34 € |
3. | bei einer IVF Therapie: | 570,76 € |
4. | bei einer ICSI Therapie: | 748,45 € |
Dazu kommen Kosten für die Hormontherapie ca. in Höhe von 30 – 1000 €, abhängig von den individuellen Voraussetzungen und der Therapieform, sowie Kosten für die Anästhesie in Höhe von ca. 50 €.
Bei privatversicherten Patienten erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Kostenplan nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Ist der Hauptverursacher/in privat versichert ist, kann ein Antrag auf komplette Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Sprechen Sie uns bitte darauf an.